inklusive verbundener Unternehmen
Gefördert wird die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen) in einem länderübergreifenden Netzwerk mit mehreren Konsortialmitgliedern. Durch die strukturierte Zusammenarbeit soll bei allen Beteiligten ein deutlicher und nachhaltiger Qualitäts- und Innovationssprung erreicht werden. Der kollektive Mehrwert aus der Netzwerkarbeit soll dabei über das geförderte Konsortium hinaus wirken.
Für die deutschen Rahmenbedingungen des IraSME-Calls müssen die Kriterien des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) herangezogen werde. Antragsberechtigt sind hierfür:
Österreich
Belgien (Flandern & Wallonien)
Brasilien
Deutschland
Luxemburg
Tschechien
Türkei
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