Dank Inspiralia wurde constellr für ihre innovative Forschung und Entwicklung mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet. Wir sind stolz auf die erfolgreiche Zusammenarbeit.
Nationale und EU-Förderungen für Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Sie planen die Entwicklung eines innovativen Produkts oder einer innovativen Dienstleistung, im nationalen oder internationalen Umfeld.Dann informieren wir Sie gerneüber möglicheFörderungen fürForschung und Entwicklung.
Das Förderprogramm Innovation der WAW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Wien bei der Umsetzung von innovativen Projekten mit einer Förderung von max. 45 % der Projektkosten bis zu einer max. Fördersumme von 200.000 €. Die Mindestprojektgröße ist 30.000 € und die maximale Projektdauer beträgt 2 Jahre. Gefördert werden Personalkosten, zugekaufte Leistungen und projektbezogene Investitionen.
Im Fokus der Förderung steht die experimentelle Entwicklung. Sie umfasst Entwicklungstätigkeiten im Inland, die einen Funktionsnachweis unter Laborbedingungen (Proof of Concept – TRL 5) in einen funktionsfähigen Prototyp (TRL 8) überführen. Die Förderung beträgt dabei 50 % – 70 % der Projektkosten (max. 3 Mio. €) als Mix aus Zuschuss und Darlehen. Zentrale Bewertungskriterien sind Innovationsgehalt, technische Herausforderung, Nachhaltigkeit und Marktpotenzial.
Das Kleinprojekt fokussiert sich auf „kleinere“ Projekte der experimentellen Entwicklung, die von kleinen und mittleren Unternehmen umgesetzt werden. Umfasst sind Tätigkeiten im Inland, die einen Funktionsnachweis unter Laborbedingungen (Proof of Concept – TRL 5) in einen funktionsfähigen Prototyp (TRL 8) überführen. Gefördert werden Projektkosten von max. 150.000 € mit einem Zuschuss von max. 60 % (bzw. 70 % bei einem Kooperationsprojekt). Zentrale Bewertungskriterien sind Innovationsgehalt, technische Herausforderung, Nachhaltigkeit und Marktpotenzial.
Das Programm Ideen!Reich der SFG richtet sich an kleine und mittlere steirische Unternehmen, die Innovationsprojekte umsetzten möchten. Gegenstand der Entwicklung können dabei Prototypen, Demoanlagen, Beta-Versionen sowie marktreife Produkte bzw. Dienstleistungen und die dazugehörigen Geschäftsmodelle sein. Der Fördersatz beträgt im Modul „XS“ max. 70 % der anrechenbaren Projektkosten von max. 20.000 € bzw. im Modul „XL“ max. 50 % der anrechenbaren Projektkosten von max. 150.000 €.