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Deutschland

JStG 2026: Diese Änderungen kommen bei der Forschungszulage

Beitrag vom 27. August 2026


Forschungszulage 2026: Höchstgrenze steigt auf 25 Millionen Euro

Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen, mit Neuerungen für die steuerliche Forschungszulage.

 

  • Die wichtigste Änderung: Die maximale Fördersumme pro Unternehmen und FuE-Vorhaben steigt von bisher 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro, entsprechend EU-Beihilferecht. Rückwirkend bereits für alle seit dem 1. Januar 2026 entstandenen Ansprüche.

 

  • Zusätzlich setzt der Entwurf eine eigene Ablaufhemmung für die Forschungszulage : Wird der Antrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) rechtzeitig gestellt, verlängert sich die Festsetzungsfrist auch dann, wenn das Bescheinigungsverfahren länger dauert als die reguläre vierjährige Frist. Das schafft mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, deren Bescheinigungsverfahren sich verzögert.

 

  • Gleichzeitig verlängert sich aber auch der Zeitraum, in dem das Finanzamt einen bereits festgesetzten Forschungszulagenbescheid nachträglich ändern kann, etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung. Eine sorgfältige Dokumentation und Aufbewahrung aller projektbezogenen Unterlagen wird dadurch noch wichtiger.

 

Wichtig zu wissen:

Das Gesetz ist aktuell noch ein Regierungsentwurf und muss Bundestag und Bundesrat passieren. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird für das vierte Quartal 2026 erwartet.

Mehr zum Jahressteuergesetz lesen

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