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Deutschland

Neues BMF-Schreiben zur Forschungszulage: Was jetzt gilt

Beitrag vom 8. November 2026

Kurzüberblick

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 27. Oktober 2026 eine neue Fassung des Anwendungsschreibens zur Forschungszulage veröffentlicht. Es ersetzt das bisherige Schreiben vom 7. Februar 2023, wird um die gesetzlichen Änderungen aus Wachstumschancengesetz und Investitionssofortprogramm ergänzt und zeigt, wie die Finanzämter die neuen Regeln in der Praxis auslegen sollen.


Die wichtigsten Neuerungen

  • Jährliche maximale Bemessungsgrundlage von 12 Mio. €: gilt für Aufwendungen nach dem 31.12.2025 (vorher 10 Mio. €). Das ergibt bis zu 3 Mio. € Forschungszulage pro Jahr, bei KMU bis zu 4,2 Mio. €.

 

  • KMU-Fördersatz 35 %: statt 25 %, für förderfähige Aufwendungen nach dem 27.03.2024.

 

  • 20 %-Gemeinkostenpauschale: nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025. Sie wird pauschal auf alle förderfähigen Kosten angesetzt, ein Einzelnachweis ist weder nötig noch möglich.

 

  • 100 € je Stunde für Eigenleistungen: für Einzel- und Mitunternehmer ab 2026 (vorher 70 €), maximal 40 Std./Woche.

 

  • Absetzung für Abnutzung (AfA) förderfähig: Wertminderungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wenn sie nach dem 27.03.2024 angeschafft wurden und im Vorhaben genutzt werden. Stillstandzeiten sind ausdrücklich unschädlich, bei gemischter Nutzung wird der Anteil nachvollziehbar aufgeteilt.

 

  • Auftragsforschung 70 %: statt 60 % des Entgelts, bei Projektbeginn/Beauftragung nach dem 27.03.2024.

Verfahren und Dokumentation

Erleichterungen

  • Weniger Nachweisaufwand für Mitarbeitende, die nachweislich ausschließlich in begünstigten FuE-Vorhaben arbeiten (Mindestangaben bleiben nötig)

 

  • Seit 2025 kann beantragt werden, Steuervorauszahlungen, um die festgesetzte Zulage herabzusetzen, statt auf den nächsten Körperschaftssteuerbescheid warten zu müssen, was die Liquidität beschleunigt

 

Verschärfungen

  • Bei fehlender oder fehlerhafter Dokumentation sind Lohnaufwendungen nicht förderfähig, eine Schätzung ist unzulässig

 

  • Sonderzahlungen, die eindeutig Tätigkeiten außerhalb des Vorhabens zuzuordnen sind, zählen nicht

 

  • Entliehenes Personal in der eigenen FuE-Abteilung gilt nicht als Auftragsforschung

 

  • Betrachtung des Unternehmensverbunds für sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten: Ist der Unternehmensverbund in Schwierigkeiten, besteht kein Anspruch, auch wenn das einzelne Unternehmen nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten einzuordnen wäre. Allerdings: Für die Bewertung des Unternehmensverbunds ist es nicht relevant, ob das Mutterunternehmen seinen Sitz innerhalb oder außerhalb von EU oder EWR hat.

 

  • Bei De-minimis-Beihilfen gilt nun ein rollierender Drei-Jahres-Zeitraum, ergänzt um Ausführungen zum De-minimis-Register

Ausblick: Jahressteuergesetz 2026

  • Entfernt wurden aus dem BMF-Schreiben die Regelungen zur sogenannten ablaufhemmenden Wirkung bei rechtzeitiger Einreichung des BSFZ-Antrags vor Ablauf der steuerlichen Festsetzungsfrist. Stattdessen soll das geplante Jahressteuergesetz 2026 verbindliche Regelungen dafür einführen. Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung und soll vor Jahresende beschlossen werden.

 

  • Durch das Gesetz ist eine einheitliche Regelung zur Ablaufhemmung geplant. So wird verhindert, dass Ansprüche bei langen Bescheinigungsverfahren verfallen und der Antrag beim Finanzamt noch länger nach einem positiven Bescheid gestellt werden kann. Zukünftig soll der Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt bis zu zwei Jahre nach Ende des Wirtschaftsjahres, in dem der Bescheid der BSFZ ausgestellt wurde, eingereicht werden können – selbst wenn die vierjährige Festsetzungsfrist schon abgelaufen ist.

 

  • Die beihilferechtliche Obergrenze von 15 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben gilt aktuell noch. Das JStG 2026 soll sie auf 25 Mio. € anheben, rückwirkend ab dem 01.01.2026.


Fragen zum neuen BMF-Schreiben oder zur Forschungszulage?

Inspiralia Deutschland prüft unverbindlich, was die Änderungen für Ihre Projekte bedeuten, und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

 

Mehr Infos zum BMF- Schreiben vom 27.Oktober 2026.

Hier geht es zu unserer Forschungszulage FAQ-Seite.

Unser Expertenteam steht Ihnen gerne bei Fragen und Anliegen zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch oder für eine unverbindliche Beratung in unserem Kalender.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

Javier Calvet

Managing Director
Javier Calvet ist Geschäftsführer der Inspiralia GmbH und hat einen Abschluss in Europäischer Betriebswirtschaft.

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Als Leiterin des Abwicklungsteams verantwortet Ines die operative Betreuung unserer Förderprojekte und berät Kunden zu passenden Fördermöglichkeiten.

Christopher Scholz

Senior Consultant
Als Senior Consultant für Forschungsförderung begleitet Christopher unsere Kunden bei der Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln und berät sie zu strategischen Fördermöglichkeiten.

Karolina Niendorf

Senior Consultant
Als Consultant für Forschungsförderung begleitet Karolina seit über 15 Jahren Unternehmen bei der Umsetzung und Förderung innovativer Projekte in Deutschland.

Eric Schütze

Consultant
Als Consultant für Forschungsförderung ist Eric auf innovative Vorhaben im Bereich IT und Software spezialisiert.

Vivien Schukar

Consultant
Als Maschinenbauingenieurin und Expertin für Fördermittelmanagement begleitet Vivien innovative F&E-Projekte, insbesondere in den Bereichen Hardtech, Sensorik, Digitalisierung und nachhaltige Technologien.

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