Gefördert werden sowohl Einzelvorhaben, Verbundvorhaben, als auch Kooperationenen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.
Die förderfähige Anwendungen umfassen:
FuE Vorhaben werden im Bereich:
Durchführbarkeitsstudien werden bis zu 70% (max. 8,25 Mio €) pro Studie gefördert.
Innovationsinfrastrukturen werden bei:
Innovationsbeihilfen werden für:
Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn der beantragte Zuschuss im Einzelfall über 25.000 Euro liegt. Bei einer Förderung nach der De-minimis-Regelung gilt stattdessen eine Mindestfördersumme von 10.000 Euro.
Die Förderung tritt am 30.06.2027 außer Kraft.
Mit der Umsetzung eines Vorhabens darf erst nach der Antragstellung begonnen werden. Die Förderung wird in der Regel über Wettbewerbe sowie themenspezifische Förderaufrufe vergeben. In begründeten Ausnahmefällen können Projekte, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel, auch außerhalb solcher Aufrufe unterstützt werden.
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