Mit der Forschungsprämienrichtlinie FoPR 2025 werden die Regeln für die österreichische Forschungsprämie umfassend überarbeitet. Ab dem Jahr 2026 gelten präzisere Definitionen von Forschung und experimenteller Entwicklung (FuE) sowie deutlich höhere Anforderungen an die Dokumentation. Das Ziel der Reform ist mehr Rechtssicherheit – gleichzeitig kann sich der Aufwand für Unternehmen spürbar erhöhen.
Die Kernbotschaft: Wer die Prämie weiterhin zuverlässig nutzen will, muss seine FuE-Prozesse klarer strukturieren.
Die Forschungsprämie bleibt ein 14-%-Förderinstrument, das sich weiterhin an den fünf OECD-Frascati-Kriterien orientiert. Die neuen Richtlinien erklären diese Kriterien jedoch ausführlicher und beziehen sich stärker auf die Rechtsprechung.
Kurz erklärt:
FuE gilt nur dann als förderfähig, wenn sie neu, schöpferisch, ungewiss, systematisch und reproduzierbar ist.
Neu ist, dass die Richtlinien typische Grenzfälle – etwa Softwareentwicklung, Prototypenbau oder Pilotanlagen – deutlich klarer beschreiben. Unternehmen erhalten dadurch mehr Orientierung, aber auch weniger Spielraum.
Die Abgrenzung zwischen FuE und „normaler Entwicklung“ wird geschärft.
Förderfähig bleibt nur jene Tätigkeit, die ein klar definiertes Erkenntnisziel verfolgt.
Nicht als FuE gewertet werden künftig beispielsweise Tätigkeiten, die zwar arbeitsintensiv, aber nicht erkenntnisorientiert sind – etwa reine Produktanpassungen, Standardsoftware, Routineprüfungen, Zertifizierungen oder Marktstudien.
Unterstützende Tätigkeiten innerhalb eines FuE-Projekts (Datenaufbereitung, Messreihen, Simulationen) bleiben aber begünstigt, solange sie zum Erkenntnisfortschritt beitragen.
Ein zentraler Schwerpunkt der FoPR 2025 liegt auf der Prüfungsstabilität. Unternehmen müssen künftig nachweisen können:
wie ein Projekt geplant wurde,
welche Hypothesen verfolgt wurden,
welche Versuche stattfanden,
und welche Ergebnisse erzielt wurden.
Die Richtlinien betonen zudem, dass Zeitaufzeichnungen vollständig und plausibel sein müssen.
Kurz gesagt: Ohne saubere Dokumentation keine Forschungsprämie.
Für Einzelunternehmer und unentgeltlich tätige Gesellschafter bleibt der fiktive Unternehmerlohn präzise geregelt.
Es gilt eine Obergrenze von 1.720 Stunden jährlich,
50 € pro Stunde (max. 86.000 € pro Jahr),
und exakte Zeiterfassungen sind verpflichtend.
Zudem wird genauer beschrieben, wann ein FuE-Projekt beginnt und wann es endet. Besonders wichtig: Der experimentelle Charakter bestimmt das Projektende, nicht die Markteinführung.
Die Auftraggeber müssen den Auftragnehmern weiterhin vor Beginn schriftlich darauf hinweisen, dass eine prämienrelevante FuE-Leistung erbracht wird. Fehlt diese Mitteilung, ist das Projekt schwer nachträglich zu retten.
Die Richtlinien grenzen außerdem stärker ab, welche Tätigkeiten als echte Auftragsforschung gelten und welche nicht.
Beispielsweise zählen reine Hilfsarbeiten nicht mehr automatisch als Forschungsleistungen des Auftragnehmers.
Erstmals wird ein eigenes Kapitel Forschungskooperationen gewidmet.
Die zentrale Neuerung: Die FuE-Beiträge der einzelnen Partner müssen eindeutig zuordenbar sein.
Dies betrifft besonders:
COMET-Zentren,
klinische Forschung,
pharmazeutische Entwicklungsprojekte,
und Joint Ventures.
Dadurch soll eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen werden.
Die Regeln zur Bemessungsgrundlage werden präziser – vor allem bei Personal- und Gemeinkosten. Gleichzeitig erweitert die FoPR 2025 den Kreis der Aufwendungen, die leichter berücksichtigt werden können.
Dazu zählen etwa der Zugang zu Fachliteratur und Datenbanken, Schulungen oder technischen Hilfsmitteln, sofern sie unmittelbar zur FuE beitragen.
Die neuen Regeln gelten für alle Anträge ab dem Kalenderjahr 2026. Für offene Veranlagungsjahre empfehlen wir die Richtlinien bereits anzuwenden.
Unternehmen sollten daher schon 2025 prüfen, welche Änderungen für laufende und zukünftige Projekte relevant sind.
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