Neuer Service
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU erheblich ausgeweitet. Wir sind Ihr idealer Partner!
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Success Case
Success Case - Genome Biologics
Dank Inspiralia Deutschland wurde Genome Biologics für ihr wegweisendes Forschungs- und Entwicklungsprojekt in der Herzmedizin mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet. Wir sind stolz auf die erfolgreiche Zusammenarbeit.
Handschlag Success Case
Success Case
Success Case - Genome Biologics
Dank Inspiralia Deutschland wurde Genome Biologics für ihr wegweisendes Forschungs- und Entwicklungsprojekt in der Herzmedizin mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet. Wir sind stolz auf die erfolgreiche Zusammenarbeit.
Handschlag Success Case
Neuer Service
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU erheblich ausgeweitet. Wir sind Ihr idealer Partner!
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Oesterreich

Neue Forschungsprämienrichtlinie FoPR 2025:
Was sich ab 2026 ändert

Beitrag vom 1. Dezember 2025

Mit der Forschungsprämienrichtlinie FoPR 2025 werden die Regeln für die österreichische Forschungsprämie umfassend überarbeitet. Ab dem Jahr 2026 gelten präzisere Definitionen von Forschung und experimenteller Entwicklung (FuE) sowie deutlich höhere Anforderungen an die Dokumentation. Das Ziel der Reform ist mehr Rechtssicherheit – gleichzeitig kann sich der Aufwand für Unternehmen spürbar erhöhen.

Die Kernbotschaft: Wer die Prämie weiterhin zuverlässig nutzen will, muss seine FuE-Prozesse klarer strukturieren.

Die Basis bleibt – aber sie wird genauer gefasst

Die Forschungsprämie bleibt ein 14-%-Förderinstrument, das sich weiterhin an den fünf OECD-Frascati-Kriterien orientiert. Die neuen Richtlinien erklären diese Kriterien jedoch ausführlicher und beziehen sich stärker auf die Rechtsprechung.

Kurz erklärt:
FuE gilt nur dann als förderfähig, wenn sie neu, schöpferisch, ungewiss, systematisch und reproduzierbar ist.

Neu ist, dass die Richtlinien typische Grenzfälle – etwa Softwareentwicklung, Prototypenbau oder Pilotanlagen – deutlich klarer beschreiben. Unternehmen erhalten dadurch mehr Orientierung, aber auch weniger Spielraum.


Was als Forschung gilt – und was künftig eindeutig nicht mehr

Die Abgrenzung zwischen FuE und „normaler Entwicklung“ wird geschärft.
Förderfähig bleibt nur jene Tätigkeit, die ein klar definiertes Erkenntnisziel verfolgt.

Nicht als FuE gewertet werden künftig beispielsweise Tätigkeiten, die zwar arbeitsintensiv, aber nicht erkenntnisorientiert sind – etwa reine Produktanpassungen, Standardsoftware, Routineprüfungen, Zertifizierungen oder Marktstudien.

Unterstützende Tätigkeiten innerhalb eines FuE-Projekts (Datenaufbereitung, Messreihen, Simulationen) bleiben aber begünstigt, solange sie zum Erkenntnisfortschritt beitragen.

Dokumentation wird zum entscheidenden Erfolgsfaktor

Ein zentraler Schwerpunkt der FoPR 2025 liegt auf der Prüfungsstabilität. Unternehmen müssen künftig nachweisen können:

  • wie ein Projekt geplant wurde,

  • welche Hypothesen verfolgt wurden,

  • welche Versuche stattfanden,

  • und welche Ergebnisse erzielt wurden.

Die Richtlinien betonen zudem, dass Zeitaufzeichnungen vollständig und plausibel sein müssen.
Kurz gesagt: Ohne saubere Dokumentation keine Forschungsprämie.


Eigenbetriebliche Forschung & Unternehmerlohn

Für Einzelunternehmer und unentgeltlich tätige Gesellschafter bleibt der fiktive Unternehmerlohn präzise geregelt.

  • Es gilt eine Obergrenze von 1.720 Stunden jährlich,

  • 50 € pro Stunde (max. 86.000 € pro Jahr),

  • und exakte Zeiterfassungen sind verpflichtend.

Zudem wird genauer beschrieben, wann ein FuE-Projekt beginnt und wann es endet. Besonders wichtig: Der experimentelle Charakter bestimmt das Projektende, nicht die Markteinführung.

Auftragsforschung: Klarere Regeln, höhere Anforderungen

Die Auftraggeber müssen den Auftragnehmern weiterhin vor Beginn schriftlich darauf hinweisen, dass eine prämienrelevante FuE-Leistung erbracht wird. Fehlt diese Mitteilung, ist das Projekt schwer nachträglich zu retten.

Die Richtlinien grenzen außerdem stärker ab, welche Tätigkeiten als echte Auftragsforschung gelten und welche nicht.
Beispielsweise zählen reine Hilfsarbeiten nicht mehr automatisch als Forschungsleistungen des Auftragnehmers.


Kooperationen und Spezialfälle

Erstmals wird ein eigenes Kapitel Forschungskooperationen gewidmet.
Die zentrale Neuerung: Die FuE-Beiträge der einzelnen Partner müssen eindeutig zuordenbar sein.

Dies betrifft besonders:

  • COMET-Zentren,

  • klinische Forschung,

  • pharmazeutische Entwicklungsprojekte,

  • und Joint Ventures.

Dadurch soll eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen werden.

Bemessungsgrundlage – enger gefasst, aber an manchen Stellen erweitert

Die Regeln zur Bemessungsgrundlage werden präziser – vor allem bei Personal- und Gemeinkosten. Gleichzeitig erweitert die FoPR 2025 den Kreis der Aufwendungen, die leichter berücksichtigt werden können.

Dazu zählen etwa der Zugang zu Fachliteratur und Datenbanken, Schulungen oder technischen Hilfsmitteln, sofern sie unmittelbar zur FuE beitragen.


Übergang und Anwendung

Die neuen Regeln gelten für alle Anträge ab dem Kalenderjahr 2026. Für offene Veranlagungsjahre empfehlen wir die Richtlinien bereits anzuwenden.

Unternehmen sollten daher schon 2025 prüfen, welche Änderungen für laufende und zukünftige Projekte relevant sind.

Vor allem für 2026 ist es wichtig erfahrene Experten für eine erfolgreiche Forschungsprämie an Ihrer Seite zu haben.

HIER können Sie Ihr kostenloses Erstgespräch anfragen.

Unser Team für Ihre Forschungsprämie

Björn Ableitner

Team Lead
Björn Ableitner ist Teil unseres Grazer Teams und ist Teamleiter der Forschungsprämie.

Barbara Dunst

Senior Consultant
Barbara Dunst ist Teil von unserem Team in Graz und im Bereich der Forschungsprämie tätig.

Melanie Bäck

Consultant
Melanie Bäck ist Teil von unserem Team in Graz und im Bereich der Forschungsprämie tätig.

Claudia Kerschbaumer

Consultant
Claudia Kerschbaumer ist Teil unseres Teams in Graz und arbeitet im Bereich Forschungsprämie.

Alexander Binder

Consultant
Alexander Binder verstärkt unser Team am Standort Graz und arbeitet in den Bereichen Forschungsprämie und Investitionen.

Clemens Frank

Consultant
Clemens Frank ist Teil von unserem Team in Graz und als Consultant im Bereich der Forschungsprämie tätig.

Jetzt zum Newsletter anmelden

Sie möchten immer auf dem neuesten Stand bleiben, wenn es um Förderungen geht? Abonnieren Sie jetzt einfach und unverbindlich unseren Newsletter!


Diesen Beitrag teilen
WÄHLEN SIE IHRE SPRACHE
WÄHLEN SIE IHR ZIELLAND
Für welches Land möchten Sie
Förderungen erkunden?
in Österreich bleiben
Deutschland
Schweiz