Neuer Standort in Berlin
Mit unserem neuen Standort können wir unseren Kundinnen und Kunden einen noch besseren Service für den deutschen Markt bieten.
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Umwelt
Für Mobilitätswende: 2 Ausschreibungen
Die Ausschreibungen „Zero Emission Mobility“ und „Mobilität 2023“ wurden veröffentlicht und bieten Unternehmen große Hilfe zur Mobilitätswende. Hier finden Sie beide Ausschreibungen im Überblick.
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News / Umweltförderung Umweltförderung

PV-Förderung

Beitrag vom 28. Juli 2022

Sie planen den rasant steigenden Energiepreisen entgegenzuwirken und langfristig Ihre Kosten im Unternehmen zu senken?
Beantragen Sie JETZT mit uns die Photovoltaik- & Stromspeicher-Förderung, wenn Ihr Projekt bis Ende 2023 umgesetzt werden soll!

Die Förderung „EAG-Investitionszuschüsse“ ermöglicht es Ihnen Investitionszuschüsse zu erhalten, wenn sie eine PV-Anlage neu errichten oder erweitern, sowie zur gleichen Zeit einen Stromspeicher entstehen lassen. Hier wird die Höhe der Förderungen durch einen spezifischen Fördersatz berechnet. Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung sind bei
PV-Anlagen die Peak- Leistung in kWp und bei Stromspeichern die Kapazität in kWh, also gilt €/kWp und €/kWh.

Diese Förderung ist anwendbar für

  • neue PV-Anlagen und Erweiterungen für die ersten 1.000 kWp
  • neue Stromspeicher bis zu 50 kWh und mindestens 0,5 kWh/kWp
  • juristische und natürliche Personen
  • Projekte bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • der Beginn der Arbeiten noch nicht begonnen wurde
    • alle für die bauliche Entstehung erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen

und der Zählpunkt vorliegen.

Dieses Förderprogramm ist in vier Kategorien unterteilt. Für diese Kategorien ausschlaggebend ist die Peak- Leistung der Photovoltaikanlage.
Die 4 Kategorien und Ihre maximalen Fördersätze sind:

  • Kategorie A: 0,01 bis 10 kWp und 285 €/kWp
  • Kategorie B: 10 bis 20 kWp und 250 €/kWp (maximal)
  • Kategorie C: 20 bis 100 kWp und 180 €/kWp (maximal)
  • Kategorie D: 100 bis 1.000 kWp und 170 €/kWp (maximal)

Der Fördersatz für Stromspeicher ist mit 200 €/kWh festgelegt. Dieser Zuschuss ist aber nur bis zu einer Kapazität von maximal 50 kWh möglich. Eine Förderung des Stromspeichers ist nur in Kombination mit einer PV-Anlage möglich, nicht aber als Einzelmaßnahme.

Aktuell beträgt das Fördervolumen für die Kategorien B, C und D jeweils 10 Mio. Euro. Eine Aufstockung dieser Fördertöpfe wie im 1. Call 2022 ist möglich aber von offizieller Seite noch nicht bestätigt.

Bild von PV-Förderübersicht

Im Kalenderjahr 2022 finden für diesen Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher in den Kategorien B, C und D noch zwei Fördercalls statt.

  • Fördercall 23.08.2022 – 04.10.2022
  • Fördercall 18.10.2022 – 29.11.2022

Zu diesen Fördercalls können die Anträge eingereicht werden. Nach Beginn der Ticketziehung ist es ab dem Folgetag möglich die Einreichung des Antrags zu vervollständigen. Für diese Vervollständigung des Antrags ist eine zeitliche Frist von einer Woche festgelegt.

Durch unsere Erfahrungen aus dem ersten Call sind wir der ideale Partner, um diese Förderung zu beantragen. Profitieren Sie von unserer Expertise und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin mit unserem Experten,
Lukas Kager unter +43 664 964 35 74 oder Lukas.Kager@inspiralia.com

„Energiekosten senken und gleichzeitig die Umwelt nachhaltig schützen – was kann sinnvoller sein?“ Lukas Kager

Unsere Experten für Umwelt-Projekte

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Lukas Kager

SENIOR TECHNICAL CONSULTANT
Lukas Kager ist Teil von unserem Team in Wien. Er ist für die Abwicklung von Umweltförderungen zuständig.
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